Die Nationalhymne
Nationalhymnen gelten genau wie Flaggen und andere Symbole als Hoheitssymbole eines Landes. Mit dem Spielen und Singen der Hymne soll Zusammengehörigkeitsgefühl, Verbundenheit sowie Liebe zum Vaterland ausgedrückt werden. 

Unsere Nationalhymne geht auf ein Lied von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zurück. Sein Text verbunden mit der Melodie eines Tonstückes von Joseph Haydn, gelangte schließlich zu großer Beliebtheit. 
Ursprünglich von Haydn für Österreich komponiert, wurde es zur Nationalhymne aller Deutschen. In einer Rede des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 11.08.1922, dem “Verfassungstag”, verkündete er das “Deutschlandlied” zur ersten offiziellen Nationalhymne Deutschlands. Dieses Staatslied ist somit  mittlerweile über 80 Jahre alt, in einem Gesamtdeutschland jedoch nur 23 Jahre(1922-1945).
In diesen 23 Jahren wurden alle 3 Strophen des “Deutschlandliedes” gesungen, also auch die erst Strophe “Deutschland, Deutschland über alles…” sowie die zweite Strophe “Deutsche Frauen, Deutsche Treue ….”. Nach dem zweiten Weltkrieg verzichtete man auf diese beiden Strophen. 
Der erste Bundespräsident Dr. Theodor Heus verkündete dann schließlich am 06.05.1952 in einer Mitteilung des Presse-  und Informationsamtes der Bundesregierung den Einsatz des “Liedes der Deutschen”, jedoch gleichzeitig mit der Einschränkung, dass nur die dritte Strophe bei offiziellen Anlässen gesungen werden darf.
Strophe 3:

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst und alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes  Unterpfand
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe deutsches Vaterland.

Worte: Hoffmann von Fallersleben
Weise: Joseph Haydn 1797

In der dritten Strophe tritt ein weiteres Traditionselement zu Tage, wesentlicher Inhalt unserer demokratischen Verfassung, Ausdruck unserer Souveränität: 

“Einigkeit und Recht und Freiheit”

Der Wille zu diesen drei Rechten eines Staates wird oft als Wappentier dargestellt. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland ist dies der Adler. Durch die Benutzung des Adlers als Wappentier im Dienstsiegel, auf der Dienstflagge und schließlich auch auf dem Koppelschloss, reiht sich die Bundeswehr ein in die Traditionsfolge der Ältesten, aus  dem frühen Mittelalter stammenden Reichssymbole. Das Wappentier soll einen starken und wehrhaften Staat symbolisieren, der bereit ist, sich im Kriegsfall selbst zu verteidigen.
 


 
 
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