Nach der Aufgabenzuweisung
des Artikel 87 b Grundgesetz obliegen der Wehrverwaltung des Bundes die
Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs
der Streitkräfte. Innerhalb dieses Auftrages befassen sich auf Ortsebene
die Kreiswehrersatzämter mit der personellen Komponente und stellen
den Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichtigen sicher. Hierbei haben sie
im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht dafür zu sorgen, daß eine
möglichst gleichmäßige Heranziehung aller Wehrpflichtigen
gewährleistet ist.
Der Zuständigkeitsbereich
des Kreiswehrersatzamtes Wesel umfaßt die Kreise Wesel, Kleve, Borken
und die kreisfreie Stadt Oberhausen. Wenn auch moderne Hilfsmittel
der Bürokommunikation zur Verfügung stehen, so bedeutet doch
die Verwaltung und Pflege von heute ca. 70.000 Personalunterlagen
einen beträchtlichen Arbeitsumfang, der nur mit geschultem Fachpersonal
zu bewältigen ist.
Es ist nicht immer leicht,
einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen des
Staates und den persönlichen Interessen des einzelnen zu finden. Grundvoraussetzung
hierfür ist allerdings, daß dem Kreiswehrersatzamt die Umstände
des Einzelfalls auch bekannt sind.
Ein Besuch des Kreiswehrersatzamtes
Kreuzstraße 50 (Ecke Esplanade)
kann sich deshalb lohnen.
Die Mitarbeiter des Kreiswehrersatzamtes Wesel bemühen sich jedenfalls
-natürlich unter Berücksichtigung ihrer Vorgaben-, diesem Anspruch
gerecht zu werden und stehen als Ansprechpartner allen Wehrpflichtigen
und Interessierten zur Verfügung.
Auch für Freiwilligenbewerber
oder bei Fragen über den Dienst bei der Truppe gilt dies. Hier geben
die Wehrdienstberater beim Kreiswehrersatzamt gerne Auskunft.