Kurzfassung der Satzung
Fassung vom 29.09.01

Mitglieder können alle ehemaligen Angehörigen (Soldaten und zivile Mitarbeiter) der Raketenartilleriebataillone 72 und 150 und Freunde des Bataillons werden.

Sitz : 46487 Wesel, Bocholter Str. 6, Schill-Kaserne
Zweck und Aufgaben : Vertieft die Kameradschaft zwischen den Mitgliedern, 
pflegt die Tradition der RakArtBtl 72 und 150, 
übernimmt nach Auflösung des RakArtBtl 150
    - die Traditionspflege GrenRgt "König Friedrich der Große"/IR II und 
    - die Kontaktpflege zu den Patengemeinden.
Die Vereinigung hat ausschließlich ideelle Zielsetzung.
Mitgliedschaft : Der Vorstand entscheidet nach schriftlichem Antrag über Mitgliedschaft 
und Beendigung derselben.
Ausschluß :
  •  falls zwei Jahre kein Beitrag bezahlt, 
  •  falls Verhalten den Verein schädigt.
Organe :
  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand
Mitgliederversammlung : 1-mal jährlich
  • Bericht über Geschäftsjahr
  • Bericht Schatzmeister
  • Bericht Kassenprüfer
  • Entlastung Vorstand
  • Neuwahl Vorstand
  • Beschlußfähigkeit bei Anwesenheit von 20% der Mitglieder
Einfache Mehrheit für Beschlüsse
Zweidrittelmehrheit für Satzungsänderung
Protokoll über Beschlüsse
Vorstand : für zwei Jahre gewählt 
  1. Vorsitzender, 
  2. stv. Vorsitzender, 
  3. Schatzmeister, 
  4. Schriftführer,
  5. Beisitzer
Beitrag :
  • 12 Euro pro Jahr
  • Einzugsverfahren
  • Verwendung nur zu Satzungszwecken
Auflösung :
  • nur durch Mitgliederversammlung
  • Dreiviertelmehrheit erforderlich
  • Briefwahl möglich
  • Geld an soziale Einrichtung
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